"An der Seite des Lebens"

Unsere Einrichtungen positionieren sich gegen ärztliche und jede weitere Form, insbesondere die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid.

In einer aus Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zur Aufhebung des §217 mit 13 weiteren großen Krankenhausträgern veröffentlichten Erklärung fordern wir eine Kultur der Solidarität und Sorge um den Mitmenschen, für die wir als Gesundheits- und Sozialversorger mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich einstehen.

Deshalb lehnen wir es als Träger in der Erklärung „An der Seite des Lebens“ (siehe Verweis unten) grundsätzlich ab, dass in unseren Einrichtungen Ärzte oder Mitarbeitende aus den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung Beihilfe zum Suizid leisten oder bei der Vorbereitung eines Suizids helfen. Wir wollen ebenso in unseren Einrichtungen keine Vertreter von Organisationen, die Suizidbeihilfe anbieten, oder andere externe Personen zur Suizidbeihilfe zulassen.

Wir teilen die Auffassung, dass die Zulassung organisierter Formen assistierter Selbsttötung in Deutschland alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, ihrem Leben unter für sie und andere schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist uns wichtig.

Als Träger sprechen wir uns gemeinsam für die Förderung von Suizidprävention und den weiteren flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung aus. 
Mit dieser Positionierung teilen die Träger die Grundsätze der Bundesärztekammer  gegen die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung. So lautet eine der Kernaussagen:

„Ärztinnen und Ärzte oder andere Mitarbeitende in unseren Einrichtungen leisten keine Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizids.“

Unser Bündnis vertritt insgesamt 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen in Deutschland, in denen jährlich mehr als 1,8 Millionen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Klientinnen und Klienten von über 90.0000 Mitarbeitenden ambulant und stationär versorgt werden.

„An der Seite des Lebens“ Hier finden Sie den vollständigen Wortlaut unseres Positionspapiers.


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