Verhinderungspflege
Für alle, die sich zu Hause nicht eigenständig versorgen können und einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim vermeiden möchten.
Die Verhinderungspflege setzt sowohl bei Urlaub als auch Krankheit der pflegenden Person ein. Im Rahmen der Verhinderungspflege leisten wir professionellen und liebevollen Ersatz.
Für die Verhinderungspflege steht Ihnen von den Pflegekassen jährlich ein fester Betrag zur Verfügung, der direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden kann. Zusätzlich können 50% der Gelder, die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, hier mitverwendet werden.
Die Verhinderungspflege kann entweder für bis zu vier Wochen als Leistungskomplexe oder auch stundenweise genehmigt werden. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weiter gezahlt.